Beiträge

Die angegebenen Beiträge (gültig ab 01.01.2009) sind monatlich zu entrichten. Ein Aufnahmeformular kann  über den Link auf der rechten Seite herunter geladen werden. 

 

 

Erwachsene € 7,50
Familien € 14,00
Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre € 4,50
Schüler, Studenten, Azubis, Wehr-/Ersatzdienst € 4,50
Senioren (ab 65 Jahren) € 6,00

Beitragsordnung

 §1 Beitragspflicht 

 

 Beitragspflichtig sind alle Mitglieder des Sportclubs Großschwarzenlohe e.V. 
 
 §2 Mitglieder 
 
Mitglieder sind alle dem Verein per Aufnahmeantrag gemeldeten Personen.
Bei der Familienmitgliedschaft wird auf die Unterschrift jedes einzelnen Mitglieds verzichtet, die Unterschrift des Erziehungsberechtigten/Zahlers ist für die Aufnahme aller gemeldeten Personen maßgebend.  
 
   
 §3 Zahlung des Mitgliedsbeitrags 
 
Beiträge werden grundsätzlich halbjährlich oder jährlich per Lastschrift vom Konto des dem Verein gemeldeten Zahlers abgebucht. Dieses gilt auch dann, wenn Jugendliche, für die Familienbeitrag entrichtet wurde, durch Erreichen der Altersgrenze von 18 Jahren selbst beitragspflichtig werden und dem Verein kein anderes Zahlkonto mitgeteilt wurde.
Die Beitragszahler sind verpflichtet, Kontoänderungen der Geschäftsstelle des SCG mitzuteilen. Für nicht eingelöste Lastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- EURO erhoben. 
 
 §4 Beitragsklassen 
  1. Erwachsene
  2. Familien
  3. Senioren ab 65 Jahre
  4. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
  • In Beitragsklasse 1 sind alle Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr, sofern nicht Beitragsklasse 4 zutreffend ist.
  • Beitragsklasse 2 kann von Ehepaaren und Lebensgemeinschaften in Anspruch genommen werden. Im Familienbeitrag sind Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei.
  • Beitragsklasse 3 gilt für Senioren ab dem 65. Lebensjahr.
  • Beitragsklasse 4 gilt für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie für Erwachsene über 18 Jahren, sofern dem Verein unaufgefordert Nachweise über Schulbesuch, Ausbildung oder Studium vorgelegt werden.
  • Beitragsfrei sind Ehrenmitglieder , Wehrpflicht- und Zivildienstleistende gegen Nachweis.
  • Für Mitglieder der Tennisabteilung werden Zusatzbeiträge laut           Geschäftsordnung der Tennisabteilung erhoben.
  §5 Festlegung der Mitgliedsbeiträge
 
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Für den Beschluss ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Kann nach einer Beitragserhöhung die ordentliche Kündigungsfrist zur Kündigung der Mitgliedschaft nicht mehr wahrgenommen werden, so wird ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von 6 Wochen nach der Beschlussfassung eingeräumt.